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Was ist bei der neuen Grundsteuer zu beachten?

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach den geforderten Daten für die Grundsteuer - Ihr westimmobilien-Team

Neue Grundsteuer: Die Fristverlängerung läuft schon!

Seit dem 01. Juli 2022 sind die Grundeigentümer in ganz Deutschland von ihren Landes-Finanzbehörden aufgefordert, Auskünfte über ihren Grundbesitz neu zu melden. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen. Diese Angaben werden genutzt, um die Grundsteuer neu zu berechnen. Die Grundsteuer betrifft uns alle, denn sie wird zur Finanzierung wichtiger kommunaler Aufgaben genutzt: Kindergärten, Schulen und Büchereien sowie die Erweiterung und Erhaltung der Infrastruktur profitieren davon.

Die ursprüngliche Frist bis zum 31. Oktober 2022 wurde eine Weile vor deren Ablauf bundeseinheitlich um weitere 3 Monate verlängert. Der Einreichungszeitraum endet nun am 31. Januar 2023. Der aktuelle Stand ist unterschiedlich je nach Bundesland, für Schleswig Holstein wird eine Quote von knapp 40 % abgegebener Grundsteuererklärungen geschätzt. Das sind ungefähr 500.000 der 1,3 Millionen Grundstücke im echten Norden. Es bleibt also noch viel zu tun.

Mit einer zweiten Fristverlängerung ist nicht zu rechnen

Von einer weiteren, kostenfreien Fristverlängerung sollten die betroffenen Grundstückseigner nicht ausgehen. Sinnvoll ist eine Abgabe in den kommenden Wochen, denn die Kommunen sind von dieser Haupteinnahmequelle abhängig. Nur wenn die Neuberechnung rechtzeitig erfolgt, sind die Gelder auch ab 2025 gesichert. Die Länder und der Bund setzen daher stark auf die Kooperation aller Beteiligten, werden aber nach Ablauf der Frist sicher nach Wegen suchen, die Zahlen vollständig zu erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt vielfältig

Beim sogenannten Bundesmodell werden Angaben zur Steuernummer des Grundbesitzes, die Adresse oder Lage, Gemarkung und Flurstück, Eigentumsverhältnisse und Anteile, Art des Grundstücks, Fläche und Bodenrichtwert, Gebäudeangaben, Garagen, Wohn- und Nutzungsfläche abgefragt. Als Hilfestellung finden Sie auf der Webseite www.schleswig-holstein.de/grundsteuer Schritt-für-Schritt Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare, Infobroschüren und einen Erklärfilm. Auch persönliche Termine beim Finanzamt oder eine telefonische Hotline werden angeboten.

Trotzdem scheint die Hürde hoch

Nicht jeder Grundeigentümer kennt sich mit dem Programm Elster aus, nicht jeder findet alle notwendigen Quellen für die abgefragten Daten. Es gibt weitere Wege, sich Unterstützung für die neuen Anforderungen aus der Grundsteuerreform zu holen. Ihr Steuerberater ist sicher inzwischen gut im Bilde und kann Ihnen einige Aufgaben entgeltlich abnehmen.

Besonders in Schenefeld bietet Ihnen alternativ der serviceorientierte Immobilienmakler Westimmobilien seine Expertise aus einer Vielzahl bereits abgeschlossener Grundsteuererklärungen an. Grundstücke und deren Daten und Bewertung sind sein tägliches Brot. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Jürgen Bötticher oder Marc Eggerstedt und lassen Sie sich bei der Einreichung fair und günstig helfen.

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Die neue Grundsteuer kommt

Ab sofort erhalten Grundeigentümer in ganz Deutschland Aufforderungen von ihren Landes-Finanzbehörden, Auskünfte über ihren Grundbesitz zu melden. Diese Angaben werden von den Finanzämtern genutzt, um die Grundsteuer neu zu berechnen. Die Grundsteuer ist eine der wesentlichen Einnahmequellen für Gemeinden und Städte. Sie wird z.B. genutzt, um Kindergärten, Schulen und Büchereien sowie die Erweiterung und Erhaltung der Infrastruktur zu finanzieren, sie betrifft somit uns alle.

Kern der Neuberechnung ist die Grundsteuer B für alle Grundstücke und Gebäude, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Bisher wurde die von den Gemeinden erhobene Steuer auf Basis des Einheitswertes, der im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht überarbeitete Daten zur Bewertung von Grundvermögen heranzog, festgestellt. Das sah das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10.04.2018 als verfassungswidrig an und mahnte eine Neuregelung bis Ende 2019 beim Gesetzgeber an. Das Grundsteuerreformgesetz wurde im November 2019 fristgerecht umgesetzt.

Jetzt sind alle Grundeigentümer gefordert

Die Mammut-Aufgabe lautet jetzt: eine bundesweite Neubewertung von gut 35 Millionen Grundstücken zu erarbeiten. Dies soll aufkommensneutral geschehen, die insgesamt ab 2025 neu veranschlagte Grundsteuer soll den heutigen Wert also nicht überschreiten. Dafür steht als Ziel einer gerechteren Verteilung gemessen an den tatsächlichen Verhältnissen im Fokus. Es werden die Grundstückspreise, Baupreise und das Mietniveau genauso eingepreist, wie Flächenänderungen, Errichtungen und Abrisse sowie die Änderung der Nutzungsart.

Ab sofort bis zum 31.10.2022 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung bei ihrem zuständigen, von der Lage des Grundstücks abhängigen Finanzamt elektronisch einzureichen.

Hamburg geht eigenen Weg

Der Gesetzgeber hat den Ländern eine jeweils individuelle Handhabung der Berechnung zugebilligt. Daher werden z.B. in Hamburg mit dem „Wohnlagemodell“ und in Schleswig-Holstein mit dem „Bundesmodell“ unterschiedliche Methoden angewendet.

Hamburg begründet sein Ausscheren mit dem bewussten Verzicht auf den Faktor Wertsteigerung in der Formel, um einen langfristigen starken Anstieg der Grundsteuerbelastung in der Metropole zu vermeiden und die wiederkehrenden Berechnungskosten zu minimieren. Wohnen in Hamburg soll sich durch die Grundsteuerreform nicht weiter verteuern.

Abgefragt werden Daten zur Gemarkung, die Flurstücks Nummer, die Flurstücks Fläche, die Grundbuchblattnummer und Wohn- und Nutzungsflächen der Gebäude. Hilfreiche Informationen sind im Netz abrufbar:

www.grundsteuer-hamburg.de

Schleswig-Holstein geht den Bundesweg

Das sogenannte Bundesmodell benötigt Angaben zur Steuernummer des Grundbesitzes, die Adresse oder Lage, Gemarkung und Flurstück, Eigentumsverhältnisse und Anteile, Art des Grundstücks, Fläche und Bodenrichtwert, Gebäudeangaben, Garagen, Wohn- und Nutzungsfläche. Je nach Art des Grundstücks werden Berechnungsfaktoren des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt, es ist also ein wertabhängiges Modell. Detaillierte Unterstützung finden Sie auf

www.schleswig-holstein.de/grundsteuer

Nicht Bange machen lassen!

Es gibt viele Wege, sich Unterstützung für die neuen Anforderungen aus der Grundsteuerreform zu holen. Die Online-Portale der Länder sind übersichtlich gestaltet und halten alle relevanten Informationen zur Datenbeschaffung bereit. Wenn Sie lieber das Gespräch suchen, sprechen Sie Ihren Steuerberater an, er ist im Bilde und kann Ihnen viel abnehmen.

Alternativ bieten serviceorientierte Immobilienmakler wie Westimmobilien in Schenefeld ihre Expertise an, denn Grundstücke und deren Daten und Bewertung sind ihr tägliches Brot. Hier können Sie sich vertrauensvoll bei der Beschaffung der notwendigen Daten helfen lassen.  

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