GUTACHTEN VOM ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN
Der Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB wird in einem normierten Verfahren gemäß Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den weiteren gesetzlichen Vorgaben und Wertermittlungsrichtlinien ermittelt.
Dabei ist der Verkehrswert in Deutschland folgendermaßen definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (§ 194 BauGB)
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