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Grundsteuer: Fristverlängerung läuft!

02 Dez 2022
·
von Dobberstein

Die Fristverlängerung zur Grundsteuer

Die Frist bis 31. März 2023 läuft bereits.

Neue Grundsteuer: Die Fristverlängerung läuft schon!

Seit dem 01. Juli 2022 sind die Grundeigentümer in ganz Deutschland von ihren Landes-Finanzbehörden aufgefordert, Auskünfte über ihren Grundbesitz neu zu melden. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen. Diese Angaben werden genutzt, um die Grundsteuer neu zu berechnen. Die Grundsteuer betrifft uns alle, denn sie wird zur Finanzierung wichtiger kommunaler Aufgaben genutzt: Kindergärten, Schulen und Büchereien sowie die Erweiterung und Erhaltung der Infrastruktur profitieren davon.

Die ursprüngliche Frist bis zum 31. Oktober 2022 wurde eine Weile vor deren Ablauf bundeseinheitlich um weitere 3 Monate verlängert. Der Einreichungszeitraum endet nun am 31. Januar 2023. Der aktuelle Stand ist unterschiedlich je nach Bundesland, für Schleswig Holstein wird eine Quote von knapp 40 % abgegebener Grundsteuererklärungen geschätzt. Das sind ungefähr 500.000 der 1,3 Millionen Grundstücke im echten Norden. Es bleibt also noch viel zu tun.

Mit einer zweiten Fristverlängerung ist nicht zu rechnen

Von einer weiteren, kostenfreien Fristverlängerung sollten die betroffenen Grundstückseigner nicht ausgehen. Sinnvoll ist eine Abgabe in den kommenden Wochen, denn die Kommunen sind von dieser Haupteinnahmequelle abhängig. Nur wenn die Neuberechnung rechtzeitig erfolgt, sind die Gelder auch ab 2025 gesichert. Die Länder und der Bund setzen daher stark auf die Kooperation aller Beteiligten, werden aber nach Ablauf der Frist sicher nach Wegen suchen, die Zahlen vollständig zu erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt vielfältig

Beim sogenannten Bundesmodell werden Angaben zur Steuernummer des Grundbesitzes, die Adresse oder Lage, Gemarkung und Flurstück, Eigentumsverhältnisse und Anteile, Art des Grundstücks, Fläche und Bodenrichtwert, Gebäudeangaben, Garagen, Wohn- und Nutzungsfläche abgefragt. Als Hilfestellung finden Sie auf der Webseite www.schleswig-holstein.de/grundsteuer Schritt-für-Schritt Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare, Infobroschüren und einen Erklärfilm. Auch persönliche Termine beim Finanzamt oder eine telefonische Hotline werden angeboten.

Trotzdem scheint die Hürde hoch

Nicht jeder Grundeigentümer kennt sich mit dem Programm Elster aus, nicht jeder findet alle notwendigen Quellen für die abgefragten Daten. Es gibt weitere Wege, sich Unterstützung für die neuen Anforderungen aus der Grundsteuerreform zu holen. Ihr Steuerberater ist sicher inzwischen gut im Bilde und kann Ihnen einige Aufgaben entgeltlich abnehmen.

Besonders in Schenefeld bietet Ihnen alternativ der serviceorientierte Immobilienmakler Westimmobilien seine Expertise aus einer Vielzahl bereits abgeschlossener Grundsteuererklärungen an. Grundstücke und deren Daten und Bewertung sind sein tägliches Brot. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Jürgen Bötticher oder Marc Eggerstedt und lassen Sie sich bei der Einreichung fair und günstig helfen.

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