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Die neue Grundsteuer kommt

20 Jul 2022
·
von Westimmobilien

Die neue Grundsteuer kommt

Ab sofort erhalten Grundeigentümer in ganz Deutschland Aufforderungen von ihren Landes-Finanzbehörden, Auskünfte über ihren Grundbesitz zu melden. Diese Angaben werden von den Finanzämtern genutzt, um die Grundsteuer neu zu berechnen. Die Grundsteuer ist eine der wesentlichen Einnahmequellen für Gemeinden und Städte. Sie wird z.B. genutzt, um Kindergärten, Schulen und Büchereien sowie die Erweiterung und Erhaltung der Infrastruktur zu finanzieren, sie betrifft somit uns alle.  Anschreiben neue Grundsteuer durch Finanzbehörde

Kern der Neuberechnung ist die Grundsteuer B für alle Grundstücke und Gebäude, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Bisher wurde die von den Gemeinden erhobene Steuer auf Basis des Einheitswertes, der im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht überarbeitete Daten zur Bewertung von Grundvermögen heranzog, festgestellt. Das sah das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10.04.2018 als verfassungswidrig an und mahnte eine Neuregelung bis Ende 2019 beim Gesetzgeber an. Das Grundsteuerreformgesetz wurde im November 2019 fristgerecht umgesetzt.

Jetzt sind alle Grundeigentümer gefordert

Die Mammut-Aufgabe lautet jetzt: eine bundesweite Neubewertung von gut 35 Millionen Grundstücken zu erarbeiten. Dies soll aufkommensneutral geschehen, die insgesamt ab 2025 neu veranschlagte Grundsteuer soll den heutigen Wert also nicht überschreiten. Dafür steht als Ziel einer gerechteren Verteilung gemessen an den tatsächlichen Verhältnissen im Fokus. Es werden die Grundstückspreise, Baupreise und das Mietniveau genauso eingepreist wie Flächenänderungen, Errichtungen und Abrisse sowie die Änderung der Nutzungsart.

Ab sofort bis zum 31.10.2022 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung bei ihrem zuständigen, von der Lage des Grundstücks abhängigen Finanzamt elektronisch einzureichen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie dabei gern kompetent unterstützt werden möchten.

Hamburg geht eigenen Weg

Der Gesetzgeber hat den Ländern eine jeweils individuelle Handhabung der Berechnung zugebilligt. Daher werden z.B. in Hamburg mit dem „Wohnlagemodell“ und in Schleswig-Holstein mit dem „Bundesmodell“ unterschiedliche Methoden angewendet.

Hamburg begründet sein Ausscheren mit dem bewussten Verzicht auf den Faktor Wertsteigerung in der Formel, um einen langfristigen starken Anstieg der Grundsteuerbelastung in der Metropole zu vermeiden und die wiederkehrenden Berechnungskosten zu minimieren. Wohnen in Hamburg soll sich durch die Grundsteuerreform nicht weiter verteuern.

Abgefragt werden Daten zur Gemarkung, die Flurstücks Nummer, die Flurstücks Fläche, die Grundbuchblattnummer und Wohn- und Nutzungsflächen der Gebäude. Hilfreiche Informationen sind im Netz abrufbar:

www.grundsteuer-hamburg.de

Schleswig-Holstein geht den Bundesweg

Das sogenannte Bundesmodell benötigt Angaben zur Steuernummer des Grundbesitzes, die Adresse oder Lage, Gemarkung und Flurstück, Eigentumsverhältnisse und Anteile, Art des Grundstücks, Fläche und Bodenrichtwert, Gebäudeangaben, Garagen, Wohn- und Nutzungsfläche. Je nach Art des Grundstücks werden Berechnungsfaktoren des Grundsteuerwertes zugrunde gelegt, es ist also ein wertabhängiges Modell. Detaillierte Unterstützung finden Sie auf

www.schleswig-holstein.de/grundsteuer

Nicht Bange machen lassen!

Es gibt viele Wege, sich Unterstützung für die neuen Anforderungen aus der Grundsteuerreform zu holen. Die Online-Portale der Länder sind übersichtlich gestaltet und halten alle relevanten Informationen zur Datenbeschaffung bereit. Wenn Sie lieber das Gespräch suchen, sprechen Sie alternativ uns an. Wir bieten Ihnen als serviceorientierter Immobilienmakler im Hamburger Westen unsere Expertise an, denn Grundstücke und deren Daten und Bewertung sind unser tägliches Brot. Durch uns können Sie sich vertrauensvoll bei der Beschaffung der notwendigen Daten helfen lassen.  040 84055779 oder info@westimmobilien.de

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